Urlaubsvorgriff

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  • #13591

    Ein DN wird vom DG gekündigt, der DN ist zwar bereits über 6 Monate beschäftigt, der DG hat ihn aber einen Urlaubsvorgriff für das laufende Jahr unterschreiben lassen. Wie darf ich nun vorgehen?
    Nach meiner Auffassung darf ich den Urlaub nicht rückrechnen, da der Urlaubsvorgriff nach den +6 Monaten Beschäftigung nicht mehr für das lfd. Urlaubsjahr gültig ist? (außer der die DN wurde fristlos entlassen, oder wäre unbegründet vorzeitig ausgetreten)

    Bitte um Hilfe!

    Danke LG Sabine

    #18047

    Hallo Sabine,

    ich schließe mich deiner Meinung völlig an. Nach den ersten 6 Monaten des Dienstverhältnisses entsteht der Naturalurlaubsanspruch für das erste Urlaubsjahr bereits in voller Höhe. Daher kann man einen überaliquoten Urlaubskonsum normalerweise nicht rückverrechnen, außer in den beiden von dir genannten Fällen (fristlose Entlassung aus AN-Verschulden, unberechtigter vorzeitiger Austritt).

    Schöne Grüße,
    Clara

    #18048

    Hallo Clara!

    Danke für die Bestätigung!

    LG Sabine

    #18049
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen und Kolleginnen!

    Ich greife diesen alten Beitrag auf, weil ich überlege, was mir eine Urlaubsvorgriffsvereinbarung (Rückzahlung Entgelt bei Austritt) bringt.

    Der Sachverhalt ist folgender: Eintritt MA 3.3.2014, 1 Wo U bereits verbraucht, U-Wunsch 3 Wo bis 14.8.14. Nach U-Ende sind es dann nur 2 1/2 Wochen, bis er ein halbes Jahr hier ist.

    In welchen Fällen brauche ich die Vereinbarung für die Rückverrechnung des Entgelts bzw. wann kann ich auch ohne Vereinbarung rückverrechnen?

    Zur Info: DN hat KV Handelsarbeiter.

    Viele Grüße

    Biggi

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