Hallo!
Ich habe mit einer Dienstnehmerin vereinbart, dass sie ihren Urlaub, den sie bis zum Ende MSch erwirbt und den sie aus 2008 noch nicht verbraucht hat, zwischen Ende MSch und Beginn Karenz verbraucht.
1.) Während sie dies tut ist sie ja ganz normal angestellt, dh. sie erwirbt auch in dieser Zeit wieder einen Urlaubsanspruch, oder?
2.) Erwirbt sie in dieser Zeit auch wieder einen Anspruch auf Sonderzahlung?
3.) Eine weitere DN arbeitet normalerweise auch an Sonn- und Feiertagen, was ja während dem Beschäftigungsverbot nicht zugelassen ist. Muss man ihr dann diese Zulagen trotzdem ausbezahlen, so wie wenn sie Sonn- und Feiertagsstunden gearbeitet hätte?
Vielen Dank für die Hilfe!
Lg Birgit