Liebe Forumsmitglieder!
In unserem Unternehmen gibt es eine Dienstnehmerin, die im Moment in der Schutzfrist nach der Geburt ihres Kindes ist.
Sie möchte ihren alten Urlaub im Anschluß an die Schutzfrist verbrauchen. Rein rechnerisch (bis Ende der Schutzfrist unter Berücksichtigung des genauen Geburtstermines) bin ich auf 28 U-Tage gekommen.
Das bedeutet also, dass sie nach Ende der 8-Wochen-Frist wieder bei der GKK angemeldet wird und ihre Bezüge weiter erhält.
Muss ich daher diese Zeit des Urlaubsverbrauches wiederum für die Berechnung des U-Anspruches (2-UT) heranziehen und verlängert sich daher das Beschäftigungsverhältnis um diese Zeit (28 +2)?
Im Anschluß daran wird sie in Karenz gehen, wobei mir noch keine Karenzvereinbarung vorgelegt worden ist.
Bis wann muss sie mir diese vorlegen? (Ende der Schutzfrist oder während des Urlaubsverbrauches)
Welche Folgen hätte es, würde sie mir keine derartige Vereinbarung rechtzeitig vorlegen?
Was mir bis heute nicht klar ist, warum diese DN auf den Urlaubsverbrauch vor Antritt der Karenz besteht, wenn diese durch den Urlaubskonsum verkürzt wird? Die U-Ansprüche würden ja ohnehin nicht verloren gehen.
Vielen Dank für die Antworten!
Berta