Urlaubsverbrauch nach Karenz

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  • #16172

    Hallo,

    eine Dienstnehmerin kann ihren offenen Urlaub zwischen Mutterschutz und Karenz nicht verbrauchen, da sie über die Zuverdienstgrenz von € 5.800,– kommt (Einkommensabh. KBG). Jetzt hat sie vor, den Urlaub (2 Monate)gleich am Anschluß nach der 2-jährigen Karenz zu verbrauchen und nach Urlaubsverbrauch ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit umzustellen und mit der Umstellung wird auch der Urlaubsanspruch auf Teilzeitausmaß reduziert (Urlaub wird in Stunden gerechnet). Spricht etwas dagegen oder ist etwas zu berücksichtigen oder gibt es eine andere (bessere) Lösung? Würde für Info sehr dankbar sein.

    LG
    Brigitte

    #23904

    Hallo Brigitte!

    Ich halte das für eine sehr gute Lösung – man entgeht damit der EuGH-Problematik.

    LG

    #23905

    Danke Roland für die Bestätigung.

    LG
    Brigitte

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