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- Dieses Thema hat 7 Antworten und 7 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre, 6 Monate von Rafael.
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8.3.2006 um 14:01 Uhr #13368
Liebes Forum,
Kündigung einer Angestellten mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten –
KV Handelsangestellte.Die Firma ersuchte die DNin, den Urlaub (37 AT) während der Kündigungsfrist zu konsumieren.
Daraufhin kam ein Fax, worin die DNin sofortige Dienstfreistellung mit Entgeltforzahlung fordert – der Resturlaub wird in der Kündigungsfrist verbraucht.
Wenn die Firma der sofortigen Dienstfreistellung nicht zustimmt – will die DNin den Urlaub nicht in der Kündigungsfrist verbrauchen, da dies für sie keinen Erholungswert hat.Meine Frage: Kann ich die DNin verpflichten, den gesamten Urlaub während der Kündigungsfrist zu konsumieren?
Ich danke im Voraus für die Hilfe.
8.3.2006 um 15:14 Uhr #17455Hallo Dobibeda,
in einem Urteil vom 02.02.2005 hat der OGH in einem vergleichbaren
Fall entschieden, das der Konsum von 35 Urlaubstagen bei einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten gerade noch zumutbar ist. Allerdings
ist auch immer auf die jeweilige Situation abzustellen. Kann mir
persönlich jedoch vorstellen, dass der DN bei der Argumentation
ein Problem hat, denn wenn die Erholungsmöglichkeit bei Dienstfreistellung gegeben ist, dass sollte dies ja auch ohne Dienstfreistellung möglich sein.Näheres findest du auf Seite 103 des WIKU-Training – Highlights 2006
Schöne Grüße
peter41220.4.2006 um 14:19 Uhr #17456Hallo Dobibeda, hallo Peter,
leider ist die Info aus WIKU-Training – Highlights 2006 nicht mehr aktuell. Der OGH hat nämlich vor einiger Zeit bedauerlicherweise eine gegenteilige Entscheidung herausgegeben. Diese Entscheidung besagt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet ist, während der Kündigungsfrist Urlaub zu verbrauchen.
Die Entscheidung ist zB im ARD zu finden:
„Keine Obliegenheit zum Urlaubsverbrauch bei Dienstfreistellung während 3-monatiger Kündigungsfrist“ (OGH 16. 12. 2005, 9 ObA 144/05z).Schöne Grüße,
Eva22.5.2006 um 9:32 Uhr #17457Habe auch so einen ähnlichen Fall.
DN hat noch 18 Urlaubstage offen, Kündigungsfrist beträgt 2 K.Wochen.
DN will den Urlaub nicht während der Kündigungsfrist konsumieren, DG hat aber keine Arbeit mehr für den DN.
Was kann ich machen, soll ich sie „zwingen“ in Urlaub zu gehen?
LG Sabine
22.5.2006 um 12:50 Uhr #17458Liebe Sabine,
auf diese Frage hin gibt es eigentlich nur eine ehrliche Antwort: Man kann die Dienstnehmerin nicht zwingen. Noch dazu wenn die Kündigungsfrist so kurz ist (2 Wochen), hat man keine Chance, mit missbräuchlicher Verweigerung von Urlaubskonsum oder ähnlichen Begründungen zu argumentieren.
Man ist daher auf den „guten Willen“ der Dienstnehmerin angewiesen, dass sie einer Urlaubsvereinbarung zustimmt. Vielleicht kann man ihr ja mit einem kleinen „Zuckerl“ (zB kleine Prämie) eine Urlaubsvereinbarung entlocken.Beste Grüße,
Lisa22.5.2006 um 13:13 Uhr #17459hallo!
ich würde, wenn die Dienstnehmerin nicht zu stimmt. die DN täglich in die firma kommen lassen u. den ganzen tag herumsitzen lassen, wenn keine arbeit besteht, vielleicht stimmt dann die DN dem urlaubsverbrauch zu!
22.5.2006 um 15:47 Uhr #17460Die Möglichkeit einer solchen „Zermürbungstaktik“ ist natürlich denkbar. Denn wenn die Dienstnehmerseite stur ist, kann man natürlich sagen, man ist auf Dienstgeberseite auch stur und lässt die Dienstnehmerin nur herumsitzen oder weist ihr (im Rahmen des dienstvertraglichen Tätigkeitsbereichs) Tätigkeiten zu, die ihr auf die Nerven gehen…
LG,
Lisa23.5.2006 um 10:11 Uhr #17461Hallo,
in solchen Fällen halte ich es immer nach dem Grundsatz „Wie man in den Wald hineinruft, so tönt es heraus“. Lässt ein Deinstnehmer halbwegs mit sich reden, habe ich kein Problem, ihm gegenüber auch entgegenkommend und fair zu sein. Ein Dienstnehmer, der aber nur versucht, von der Firma herauszuholen was geht, hat bei mir auch keine Meter. Den lasse ich dann „anrennen“.
Schönen Tag noch,
Rafael -
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