Urlaubsstunden?

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  • #14268

    Wenn ein Fitnessbetreuer (kein KV) am 24.12. von 9-18 Uhr eingeteilt wäre (Dienst am Montag), das Studio aber um 12 Uhr schließt, sind die restlichen 6 Stunden Urlaub oder als Arbeitszeit zu zählen? Kann im Dienstvertrag für Tage, an denen das Studio (teilweise) geschlossen ist, die Urlaubsvereinbarung vorweggenommen werden?

    lg Sylvia

    #19555

    Hallo Sylvia!

    Sehr gute Frage.
    Ich denke, dass ich es so handhaben würde wie bei einem kv-lichen Feiertag.

    Das heißt, die Zeit von 12 – 18 Uhr muss auch entlohnt werden, da ja die Schließung des Studios eindeutig der DG-Sphäre zuzuordnen ist und der AN ja arbeitsbereit wäre (und nach dem Lohnausfallsprinzip steht’s ihm ja auch zu).

    Urlaubsvereinbarung für solche Tage wäre mE natürlich möglich, allerdings fände ich’s ein bisschen fies, ihm dann einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.
    Zur Frage der Vorausvereinbarung:
    Ich habe einen Text im Buch von T. Rauch: „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ gefunden, den ich dir hier reintippe:
    „Nach der Rechtsprechung sind Vorausvereinbarungen von Betriebsurlauben für künftige Jahre im Arbeitsvertrag bei betrieblichen Erfordernissen und einem ausreichenden verbleibenden Urlaub für gesonderte Urlaubsvereinbarungen zulässig (OGH9ObA72/89). Es ist daher ratsam, bereits in den Arbeitsvertrag eine solche Vereinbarung aufzunehmen. Der Zeitpunkt der jeweiligen Betriebssperre sollte dabei möglichst präzise angegeben werden.“

    Liebe Grüße

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