Urlaubsstichtag bei Wiedereintritt

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  • #14921

    Hallo,

    ich ersuche wieder um Eure Hilfe.

    Wir haben eine Dienstnehmerin, die ist am 30.11.2008 auf eigenes Verlangen ausgetreten und hatte zu diesem Zeitpunkt 9 Arbeitstage Urlaub stehen. Urlaubsersatzleistung wurde keine ausbezahlt, weil sich durch die Aliquotierung ein Minus ergeben hat.

    Die Dienstnehmerin ist am 19.12.2008 wieder in das Unternehmen eingetreten.
    Ersteintritt war der 27.3.2000, jetzt steht im Dienstvertrag „Das Urlaubsjahr entspricht dem Dienstjahr, wobei als Urlaubssstichtag der 27.3.2000 ist“.

    Wie ist in diesem Fall vorzugehen? Ist dieser Stichtag nur als Vordienstzeit anzusehen oder richtet sich auch der Neuanspruch nach dem 27.3.?

    Wie ist das mit den 9 AT Urlaub, die am 30.11. noch offen waren. Stehen ihr die jetzt zu?

    Ich danke Euch bereits im Voraus für Eure Hilfe.

    LG

    Eveline

    #20993

    Hallo Eveline!

    Das ist knifflig!

    Richtig wäre in diesem Fall gewesen, einfach ab 19.12.2008 ein eigenständiges DV abzuschließen und von diesem Termin auch den Urlaub neu wegzuberechnen.
    Die Vordienstzeiten hätten nicht (voll) angerechnet werden müssen, weil es sich um eine Kündigung seitens der DN gehandelt hat.

    Durch diesen etwas „seltsamen“ Passus im neuen Dienstvertrag treten aber jetzt etliche Probleme auf.
    Sicher scheint mir, dass die Vordienstzeiten vom 27.3.2000 bis 30.11.2008 voll angerechnet werden müssen.
    Und ich orte durch diesen Passus ein im Prinzip durchgängiges Dienstverhältnis, so dass der Urlaub tatsächlich immer vom Ersteintritt (27.3.) gerechnet wird.
    Somit könnte man es durchaus vertreten, die 9 Tage wieder „aufleben“ zu lassen, wobei ich betonen will, dass man das auch anders sehen kann (es ergibt sich aber wahrscheinlich kein wahnsinnig großer Unterschied, wenn man die 116 Tage vom 1.12. bis 26.3. als Grundlage für den Urlaub berechnet).

    LG

    #20994

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die rasche Antwort.

    LG

    Eveline

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