Hallo,
ich ersuche wieder um Eure Hilfe.
Wir haben eine Dienstnehmerin, die ist am 30.11.2008 auf eigenes Verlangen ausgetreten und hatte zu diesem Zeitpunkt 9 Arbeitstage Urlaub stehen. Urlaubsersatzleistung wurde keine ausbezahlt, weil sich durch die Aliquotierung ein Minus ergeben hat.
Die Dienstnehmerin ist am 19.12.2008 wieder in das Unternehmen eingetreten.
Ersteintritt war der 27.3.2000, jetzt steht im Dienstvertrag „Das Urlaubsjahr entspricht dem Dienstjahr, wobei als Urlaubssstichtag der 27.3.2000 ist“.
Wie ist in diesem Fall vorzugehen? Ist dieser Stichtag nur als Vordienstzeit anzusehen oder richtet sich auch der Neuanspruch nach dem 27.3.?
Wie ist das mit den 9 AT Urlaub, die am 30.11. noch offen waren. Stehen ihr die jetzt zu?
Ich danke Euch bereits im Voraus für Eure Hilfe.
LG
Eveline