Hallo,
wir haben eine Dienstnehmerin, die möchte vor ihrem Karenzurlaub ihren gesamten Urlaub konsumieren.
Die Wochenhilfe dauert bis 24.10.2008, d.h vom 25.10 bis 11.12.2008 wäre sie dann auf Urlaub. Die WGKK sagt, wenn sie heuer ihren Urlaub konsumiert, verliert sich für 2 Monate ihr Kinderbetreuungsgeld.
Sie würde nun ab 1.1.2009 ihren Urlaub konsumieren. Ist das möglich?
Ich weiß sehr wohl, dass bis zu 13 Wochen im Jahr der DN über die Geringfügigkeit angemeldet werden kann, aber gilt das auch für den Urlaubsverbrauch? Ich habe in meinen Unterlagen diesbezüglich nichts gefunden.
Die bedanke mich bereits im Voraus für eure Mithilfe.
Mit freundlichen Grüße
Eveline