Urlaubskonsumation vor Karenz

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  • #14743

    Hallo,

    wir haben eine Dienstnehmerin, die möchte vor ihrem Karenzurlaub ihren gesamten Urlaub konsumieren.
    Die Wochenhilfe dauert bis 24.10.2008, d.h vom 25.10 bis 11.12.2008 wäre sie dann auf Urlaub. Die WGKK sagt, wenn sie heuer ihren Urlaub konsumiert, verliert sich für 2 Monate ihr Kinderbetreuungsgeld.
    Sie würde nun ab 1.1.2009 ihren Urlaub konsumieren. Ist das möglich?
    Ich weiß sehr wohl, dass bis zu 13 Wochen im Jahr der DN über die Geringfügigkeit angemeldet werden kann, aber gilt das auch für den Urlaubsverbrauch? Ich habe in meinen Unterlagen diesbezüglich nichts gefunden.
    Die bedanke mich bereits im Voraus für eure Mithilfe.

    Mit freundlichen Grüße

    Eveline

    #20611

    Hallo Eveline!

    Das wird meiner Meinung nach nicht so funktionieren.
    Denn das 2. DV (max. 13 Wochen) wird als EIGENSTÄNDIGES DV betrachtet, läuft praktisch parallel zum karenzierten DV.
    Ich sehe hier ehrlich gesagt keine andere Lösungsmöglichkeit, als den Urlaub „aufzuheben“, bis die DN aus der Karenz zurückkommt (oder bei Austritt als Ersatzleistung zu bezahlen).

    Aber vielleicht weiß jemand noch einen Weg.

    LG

    #20612

    Hallo Eveline!

    Die Dienstnehmerin muss sich schon entscheiden, ob sie eben ihren restlichen Urlaub verbraucht und dafür ihr reguläres Gehalt weiterbeziehen möchte und daher auf das Kinderbetreuungsgeld in dieser Zeit verzichtet oder eben – wie Roland erwähnt – ihren Urlaub stehen lässt.
    Leider haben solche Möglichkeiten auch Konsequenzen und in diesem FAll halt den Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld.
    Eine andere Möglichkeit gibt es mE nicht wirklich.
    Ich selbst hatte erst einmal diesen Wunsch nach Konsumation des Urlaubes vor Antritt Karenz zu bearbeiten. Wird wahrscheinlich eher die Ausnahme sein.

    lg
    Berta

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