Ich habe eine Frage zum Wechsel des Urlaubsjahres von Arbeitsjahr auf Kalenderjahr.
Was muss ich bei dieser Umstellung beachten?
Stimmt es, wenn ein Dienstnehmer im ersten Halbjahr eintritt, dann darf der Urlaubsanspruch nicht aliquotiert werden, wenn er im zweiten Halbjahr eintritt, dann schon?
Beispiel:
Eintritt ist 01.03., Verbrauch im Arbeitsjahr 01.03.2011 bis 29.02.2012 10 Tage, verbleiben 15 Tage. Erfolgt im Jahr 2012 die Umstellung, dann ist der Anspruch 15+25=40 Tage bis 31.12.2012
Urlaubszuschuss bleibt wie bisher, nur die Konsumation der Urlaubstage erhöht sich.
Firma hat keinen Betriebsrat, daher muss mit jedem DN eine eigene Vereinbarung getroffen werden.
Vielleicht kann mir auch jemand einen Tip geben, wo ich die genaue Vorgehensweise nachlesen kann.
Vielen Dank
Syberl