Urlaubsersatzleistung über Jahreswechsel

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  • #15520

    Hallo!

    Unser Arbeiter wurde mit 22.12.2009 gekündigt, hat eine Urlaubsersatzleistung für 9 Werktage erhalten und die Pflichtversicherung läuft somit bis 02.01.2010 (so ich mich nicht verrechnet habe).

    Den Jahreslohnzettel muss ich nun für beide Jahre ausstellen. Was muss nun genau auf dem L16 für 2010 angegeben werden? Ich hatte noch nie so einen Fall bis jetzt.

    Soll ich auf dem L16 für 2010 die Bruttobezüge/SV/Lst also dann nur für den einen Werktag angeben?

    Bitte um kurze Bestätigung, falls ich richtig liege. Ist mir sehr wichtig, vielen Dank im voraus!

    Wünsche Euch allen auf diesem Weg einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

    #22384
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo inka!

    Am L16:

    2009 am Lohnsteuerteil alles (Zuflußprinzip)
    am SV-teil die SV Bezüge und Beträge bis 31.12.2009 (Anspruchsprinzip)

    2009 am Lohnsteuerteil nichts
    am SV Teil die SV Bemessungsgrundlsagen und Beiträge bis Ende Entgelt. (auch MV!)

    guten Rutsch

    Martin

    #22385

    Vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen.

    Wünsche Dir auch ein erfolgreiches Neues Jahr!

    Inka

    #22383

    Hallo Martin!

    Nur, um sicherzugehen (bevor ich den L16 übermittle), noch einmal ganz kurz:

    Ich habe also folgende Daten angegeben:

    L16/2009
    Finanzteil: Zeitraum bis Ende Beschäftigung 22.12, alle Beitragsgrundlagen (inkl. der kompl. Urlaubsersatzleistung) und alle SV-Beiträge inkl. e-card-Gebühr und alle LSt.-Beiträge,
    SV-Teil: Zeitraum bis 12/2009, Beitragsgrundlagen bis 31.12.2009, die Urlaubsersatzleistung habe ich kalendertagsmäßig abgegrenzt bis Jahresende, BV bis 31.12.2009

    L16/2010
    Finanzteil: nichts
    SV-Teil: Beitragsgrundlagen/BV-Beitrag für die beiden Tage im Jänner

    Hoffe, so alles richtig gemacht zu haben, bin mir bei den Grundlagen im Finanzteil 2009 nicht ganz sicher?.

    Danke im voraus

    Inka

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