Urlaubsersatzleistung – MVK?

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  • #13875

    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem – ein Mitarbeiter ist am 30.11. ausgeschieden – es gebühren ihm 6 Tage UEL – jetzt meine Frage – in der Dezember Abrechnung erhält er neben der UEL und den SZ für die UEL keinen laufenden Lohn – wie ist da die MVK zu berechnen?
    Im Dezember werden auch die SZ rückgerechnet – hier müßte ich doch auch die MVK rückrechnen?
    LG
    Ruth

    #18695

    Hallo Ruth!

    Ende Beschäftigung:30.11.2006
    Ende MV:30.11.2006
    Ende Entgelt: …12.2006

    Im November nimmst du von der SV-Bemessungsgrundlage laufend und Sonderzahlungsanteil die 1,53 %. Und im Dezember wenn du die Sonderzahlungen rückrechnest, wirst du das ja sicher mit einer Aufrollung machen, so werden die Sonderzahlungen rückgerechnet und auch der MV-Beitrag. Ja, mit der Rückrechnung der Sonderzahlungen ist auch der MV-Beitrag rückzurechnen.

    Liebe Grüße
    Andrea

    #18696

    Hallo Andrea!
    Vielen Dank für deine Antwort – noch eine kleine Frage, die UEL ist selbst MV-pflichtig? Mein Programm weißt hier leider nichts auf?
    LG
    Ruth

    #18697

    Hallo Ruth!

    Ja – die Urlaubsersatzleistung muß in der BMVG-Bemessungsgrundlage
    berücksichtigt werden – also pflichtig.

    Liebe Grüße
    Andrea

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