Urlaubsersatzleistung bei Austritt nach Ruhephase ATZ

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  • #14391

    Hallo,
    eine Mitarbeiterin ist vor Antritt der Ruhephase krank geworden und konnte ihren Urlaub nicht mehr konsumieren. Jetzt tritt sie aus und es sind noch ein paar Tage UEL auszuzahlen. Welche Grundlage nehme ich zur Berechnung?? 100% od. Teilzeit%satz?
    Danke, lg Bianca.

    #19839

    Hallo Bianca!

    Die ErUE ist arbeitsrechtlich auf Basis des Teilzeitentgelts inkl. Lohnausgleich zu ermitteln (siehe dazu auch OGH 4.5.2005, 8 ObS 4/05d).
    (Großer Ortner, Seite 690, Stand 1.1.2007).

    LG

    #19840

    Hallo Roland,
    herzlichen Dank für die Info. 😀

    #19841

    Hallo Bianca!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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