Urlaubsentgelt Teilzeitbeschäftigte

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  • #16599

    Liebe Forum-Mitglieder,

    wir haben den KV Angestellte Metallverarbeitendes Gewerbe. In diesem wird bei der Berechnung auf den Begriff Urlaubsentgelt im GeneralKV hingewiesen. Auf alle Fälle sind bei der Bemessung des Urlaubsentgeltes die Überstunden zu berücksichtigen, wenn sie mindestens 7 der letzten 12 Kalendermonate geleistet wurden.
    Nun meine Frage, gilt dies auch für Mehrstunden Teilzeitkräfte §19 Abs.3b AZG, wenn diese in der Regelmäßigkeit 7 der letzten 12 Kalendermonate geleistet wurden???
    Dies geht so nirgends definitiv hervor.
    vielen Dank für eure Hilfe und Unterstützung

    Barbara

    #24674

    Hallo Barbara,

    das mit den Überstunden habe ich mir jetzt nicht angesehen, aber wenn es der KV vorschreibt, ist es sicher O.K.
    Die (regelmäßige) Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten ist alleine schon aus gesetzlicher Sicht in die Bemessung der SZ einzubeziehen (höchstwahrscheinlich mit einem 3-Monats-Schnitt, wenn der KV nichts Gegenteiliges enthält)!

    LG

    #24675

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die rasche Hilfe. So hat es mir der GPLA Prüfer auch gesagt. Muss ich umstellen.
    Danke
    Viele Grüße
    Barbara

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