Urlaubsentgelt Mehrstunden lt. AZG §19/d

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    Folgende Frage: Muß man Urlaubsentgelt bezahlen, wenn Mehrstunden quartalweise bzw. einmal pro Jahr ausbezahlt werden? KV-Regelung: Urlaubsentgelt lt. UrlG. BV-Gleitzeitvereinbarung, aber ohne Gleitzeitperiode u. Saldenübertrag. Mit DN wurde Vereinbarung geschlossen, dass Mehrstunden, welche nicht innerhalb Quartal bzw. Kalenderjahr als Zeitausgleich konsumiert wurden zur Auszahlung gelangen.

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