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- Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre, 1 Monat von HelmutN.
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23.11.2009 um 13:43 Uhr #15348
mahlzeit,
ich muss hier mal konkret nachfragen wie das urlaubsentgeld berechnet wird, folgendes zu dem thema hab ich gefunden:
Urlaubsentgelt
§ 6. (1) Während des Urlaubes behält der Arbeitnehmer den Anspruch auf das Entgelt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(2) Ein nach Wochen, Monaten oder längeren Zeiträumen bemessenes Entgelt darf für die Urlaubsdauer nicht gemindert werden.
(3) In allen anderen Fällen ist für die Urlaubsdauer das regelmäßige Entgelt zu zahlen. Regelmäßiges Entgelt ist jenes Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre.berechnet wird wie folgt:
LOHN Brutto für berechneung verwendet
Monatslohn 1.548,00 nein
Mehrstunden 60,26 60,26
Üst. Grundlohn 709,16 709,16
Üst. Zuschlag 50% 89,13 89,13
Üst. Zuschlag 100% 34,76 34,76
SFN Zuschlag 50% 9,26 9,26
SFN Zuschlag 100% 477,41 477,41
Diäten Inland frei 320,60 nein
Diäten Inland pfl. 238,20 nein
1379,98
/167
=8,26/h Urlaubsentgeldaber wenn dem so ist werde ich doch fürs überstunden machen bestraft? würde ich keine machen müsste ich pro/h 9,27 urlaubsentgeld bekommen
—->In allen anderen Fällen ist für die Urlaubsdauer das regelmäßige Entgelt zu zahlen. Regelmäßiges Entgelt ist jenes Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre.mein „regelmäßiges entgeld“ wären dann die 1.548,00 diese / 167 ergibt 9,27/h
also meine konkrete frage, ist es richtig das bei der berechnung des urlaubsentgeldes das grundgehalt NICHT berücksichtigt wird so wie in meinem beispiel – oder ist bei der rechnung was faul zu gunsten des DG?
hab auch noch lohnzettel von anderen DG, da wurde anders gerechnet, z.B. stundenlohn 7,80 Urlaubsentgeld/Tag 114,83 – das heisst mein stundenlohn hat sich fast verdoppelt. wer von den zwei rechnet jetzt falsch?
Ps.: bei der berechnung hab ich nur ein monat berücksichtigt, mir ist aber schon klar das der durchschnitt der letzten 3 monate herangezogen werden müsste, aber ist ja nur ein beispiel!
bitte um hilfe!!
lg. Helmut
23.11.2009 um 23:03 Uhr #21952Das Grundgehalt wird berücksichtigt, dazu kommt das übrige regelmäßig bezogene Entgelt (igF: Mehr- und ÜStd)
Ob man dann in einem Urlaubsmonat das Grundgehalt weiterhin eigens ausweist (also hier: € 1.548) sowie einen eigenen Posten „Urlaubsentgelt – Schnitt“ (hier: € 8,26/Std) abrechnet, oder gleich alles alles als „Urlaubsentgelt“ bezeichnet (wären dann € 9,27 + € 8,26 = € 17,53/Std), kommt aufs selbe raus, von kleinen mathematischen Zufälligkeiten mal abgesehen, die sich aus monatsweiser (Urlaubsentgelt wäre dann nach Arbeitstagen zu berechnen) vs stundenweiser Abrechnung ergeben.
24.11.2009 um 13:24 Uhr #21953vielen dank, voll peinlichkeit muss ich zugeben ich hab total übersehen das mein grundgehalt jedes monat der gleiche betrag ist, also die 1.548 egal ob ich 5 tage urlaub hatte oder nicht. bei früheren dg wurde das immer anders am lozhnzettel dargestellt.
so wie gerechnet wird stimmt das schon, mein fehler!danke, lg. Helmut
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