Hallo liebe Mitglieder,
ich hätte da eine Frage:Ein DN ist seit Jän.88 im Unternehmen als Angestellter beschäftigt. Im DV von damals ist unter dem Punkt Urlaub Anrechnung von Vordienstzeiten keine Anrechnung vereinbart.
Der DN macht jetzt eine Anrechnung von 4,5 Jahren geltend! und hätte somit rückwirkend seit 4 Jahren einen höheren Anspruch.
Gilt nun der damalige DV? oder steht das UrlG über dem DV und dieVorzeiten müssen rückwirkend angerechnet werden? Kann mir da jemand einenTipp geben? Muss der DG eigentlich von selber den DN nach vordienstzeiten für den Urlaubsanspruch fragen oder ist das Sache des DNs?
Danke im voraus.
Elsa