Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Urlaubsanspruch und Verbrauch Zeitausgleich
- Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre, 7 Monate von betriebsratinspe.
-
AutorBeiträge
-
24.2.2009 um 17:53 Uhr #15000
Einstmal ein hallo ans Forum!
Bin hier neu und hab eine delikate Frage:
Wie sieht die Urlaubsregelung bei einem Landesnahen Betrieb aus
dh. es handelt sich um eine GESMBH die vom einem Bundesland ausgegliedert wurde.Es gibt keinen KV:
Es gibt nur einen Dienstvertrag, der auf das Arbeitszeitgesetz und auf das Arbeitsruhegesetz verweist.
Es wird, um es genau zu nennen in einem Schichtbetrieb gearbeitet.
12 Stunden Dienste Tag und Nacht – mit fixem Dienstplan für das gesamte Jahr
8 Wochen Durchrechnungszeitraum (320 Stunden)
40 Stunden/Woche (6 Wochen mit 3 Diensten zu 12Std pro Woche & 2 Wochen 4 Diensten zu 12 Std pro Woche)
Es fehlen laut Dienstplan Planstunden, welche mit diversen Besprechnungen und Vertretungsdiensten aufgefüllt oder auch nicht aufgefüllt werden (dann bleiben natürlich minus Stunden stehen)
1.) Ist das Arbeitszeitrechtlich so in Ordnung?2.) Wie schauts nun mit der Urlaubsplanung aus:
7 Tage Woche (Montag bis Sonntag) –>
35 Urlaubstage (bis 25 DJ) bzw. 42 Urlaubstage (nach 25 DJ)Die Frage: Wann beginnt mein Urlaub:
a.) wenn ich zb. mo/di frei habe – lt fixem Dienstplan (mein letzter Arbeitstag war sonntag tag) und meinen urlaub ab mi plane: muss ich da dann auch mo, di als urlaubstag nehmen?b.) kann ich nur mind 7 Tage in Urlaub auf einmal gehen. (kann mir das der AG vorschreiben) oder ist da auch eine Urlaub in einzelnen Tagen möglich
3.) kann ich ZA nur gehen, wenn ich genügend Stunde zur verfügung habe?
4.) Da Diensttausche eher nicht erlaubt sind: Wenn ich einen Tag frei brauche und ich dazwischen aber 3 Tage keinen Dienst habe. Muss ich dann Urlaub nehmen und 4 Tage in Urlaub gehen (3 Tage die frei waren + den Tag den ich frei brauche?) Ist das gesetzlich so richtig abgerechnet
Vielleicht hat ja da irgend jemand eine Lösung oder einen Gesetzestext mit Erklärung parat.
Würd mich über Infos freuen
Es wären mehreren Mitarbeitern geholfen.Danke für die Mithilfe
Der Betriebsratinspe
27.2.2009 um 23:40 Uhr #21244Hallo Betriebsratinspe!
Bei so einer „großen“ Anfrage wirst du hier im Forum (leider) kaum eine Antwort erhalten.
Es wäre wohl zweckmäßig, hier einen (Arbeitszeit-)Spezialisten von der Gewerkschaft zu kontaktieren, weil in so einem Fall wirklich alle Details wichtig sein können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.LG
4.3.2009 um 10:46 Uhr #21245Danke jedenfalls für deine info
lg
Roland wrote:Hallo Betriebsratinspe!Bei so einer „großen“ Anfrage wirst du hier im Forum (leider) kaum eine Antwort erhalten.
Es wäre wohl zweckmäßig, hier einen (Arbeitszeit-)Spezialisten von der Gewerkschaft zu kontaktieren, weil in so einem Fall wirklich alle Details wichtig sein können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.LG
-
AutorBeiträge
- Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.