Urlaubsanspruch bei BUAG

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von Milena76.
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  • #14077

    Mein Lebensgefährt hat letztes Jahr 16 Wochen über eine Leasing Firma in der Baubranche gearbeitet. Nach diesem 16 Wochen wurde das Dienstverhältnis dann aufgelöst und er hat jetzt in einer anderen Branche Arbeit gefunden. Jetzt ist es schon fast wieder 6 Monate her und uns würde interessieren, wieviel Anspruch er jetzt auf Urlaubsgeld und Urlaubsersatzleistung hat. Auf der Homepage von der Buag seh ich immer nur, dass man Anspruch auf Urlaub erst nach 26 Wochen hat. Aber wie ist das in diesem Fall – die Leasing Firma hat ja auch ab dem ersten Tag für ihn eingezahlt. In jeder Branche bekommt man ja dann auch Aliquot das Urlaubsgeld und die Urlaubstage abgerechnet – wie ist das bitte in diesem Fall. Ich hoffe, es kann mir jemand diese Frage beantworten.

    Herzlichen Dank.

    #19125
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Milena!

    Der Dienstnehmer hat Anspruch auf Urlaubsgeld, Urlaubsersatzleistung und sogar Abfertigung.
    Wann, wieviel zur Auszahlung gelangt, dafür wende Dich direkt an die Zuständige BUAK-Sachbearbeiterin. Am besten mit den Zeitaufzeichnungen um die noch offenen Urlaubstage zu kontrollieren.

    #19126

    Dankeschön Martin – ich werde mich dann an die zuständige Stelle wenden.
    Herzlichen Dank für die rasche Antwort.

    LG Milena

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