Urlaubsanspruch

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  • #14494
    Daniela
    Teilnehmer

      Liebes PV Info Team, liebe Kolleginnen und Kollegen,

      es mag zwar eine banale Frage sein, ich hätte sie aber gerne mal für mich richtig abgeklärt.

      Es geht im speziellen darum, wer wann, wieviel Urlaubsanspruch hat.
      Bei uns im Betrieb ist es so, dass unser Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist. Dies wird im Moment noch bei allen DN in den Dienstverträgen festgehalten. Unser KV ist BAGS.
      Stimmt es, dass wenn Urlaubsjahr, Kalenderjahr ist u. dies nur in den DV vereinbart ist, dass die DN, egal wann sie im laufenden Jahr eintreten, immer den vollen Anspruch haben (vorausgesetzt natürlich, dass sie nicht im selben Jahr wieder austreten)?

      Wie wär das wenn in der Betriebsvereinbarung festgehalten wäre, dass Urlaubsjahr, Kalenderjahr ist. Ist es dann so, dass DN die in der ersten Jahreshälfte eintreten den vollen Anspruch hätten u. DN die in der zweiten Jahreshälfte eintreten nur den aliquoten Anspruch bis Jahresende haben und ab Beginn des nächsten Jahres den Vollen?

      Danke für Eure Hilfe!
      glg
      Daniela

      #20087

      Hallo Daniela!

      Das ist korrekt.
      Siehe dazu z.B. Ortner: PV in der Praxis

      LG

      #20088
      Daniela
      Teilnehmer

        Danke Roland!

        lg
        Daniela

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