Urlaubsaliquotierung im Eintrittsjahr

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  • #13862

    Guten Morgen,

    lt. Betriebsvereinbarung ist das Urlaubsjahr auf Kalenderjahr/Arbeitstage umgestellt.

    Ist bei in der 2. Jahreshälfte neueintretenden Dienstnehmern der aliquotierte Urlaub

    a) auf-
    oder
    b) kaufmännisch zu runden?

    Beispiel: Eintritt 1.9.2006 – 25 UT / 365 KT * 122 = 8,36 UT
    a) 9 UT
    b) 8 UT

    Die Frage stellt sich nur für den Verbrauch – Urlaubsersatzleistung wird ohnehin mit Nachkommastellen gerechnet.

    Bei Präsenzdienern und Karenz-Unterbrechungen wird aufgerundet.

    Gibt es Rechtsquellen, die die Vorgangsweise dezidiert ansprechen?

    Danke im voraus für eure Antworten!

    #18666

    Hallo korfu!

    Ein Judikat habe ich dazu leider nicht, aber eine sehr prominente Stellungnahme von Dr. Thomas Rauch in seinem Buch „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ (5. Auflage 2006).

    Auf Seite 256 beschreibt er, dass Bruchteile von Tagen in so einem Fall wie deinem AUFZURUNDEN sind.

    Schöne Grüße

    #18667

    Guten Morgen Roland + danke!

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