Hallo,
ich habe eine Frage zur Urlaubsablöse. Ein DN ist seit fast einem Jahr krank, und er wird mit Ende des Jahres daher auch vorzeitig in Pension gehen. Er hatte vorher schon viel Urlaub angesammelt und konnte ihn auch die letzten 12 Monate nicht mehr verbrauchen. Damit er nun die Pension sofort bekommt, möchte er, dass wir ihm anstatt der Urlaubsersatzleistung eine Prämie ausbezahlen.
Ich möchte jetzt so vorgehen: Berechnung der Urlaubsablöse wie Urlaubsentgelt. SV pflichtig bis HBGL, LSt. wie sonstiger lfd. Bezug, wie auch in den diversen Fachbüchern beschrieben. Da ja eine Urlaubsablöse von der GKK nur dann anerkannt wird, wenn sie bei aufrechtem DV und nicht beim Austritt ausbezahlt wird, hätte ich mir gedacht, dass ich sie in das Monat 5 oder 6 aufrolle, da dort wirklich noch nicht absehbar war, dass der DN krankheitsbedingt in Pension gehen wird. Kann ich so vorgehen, oder hättet ihr eine bessere Idee?
Eine Urlaubsablöse ist grundsätzlich rechtsunwirksam. Was heißt das nun? Bezieht sich das rein auf das Arbeitsrecht, weil der DN ja grundsätzlich den Naturalurlaub nicht verliert oder kann auch ein Prüfer dagegen etwas einwenden, obwohl ich sie wie oben beschrieben berechnet habe?
Würdet ihr die Urlaubsablöse als diese am Lohnkonto ausweisen oder als Einmalprämie?
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Lg Birgit