Urlaubs- Feiertags- und Krankenentgelt

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  • #16783

    Wir haben sowohl Gleitzeit als auch ein Durchrechnungsmodell im Einsatz:

    1. Gleitzeit: Gleitzeitstunden > GLZ-Übertrag und Überstunden werden nur am Ende des Durchrechnungszeitraumes ausbezahlt.
    Überstunden sind grundsätzlich auch in ZEIT zu konsumieren.

    2. Durchrechnung: lt. BV werden am Ende des Durchrechnungszeitraumes die Durchrechnungsstunden mit Zeitfaktoren aufgewertet. Sollte das bewertete Zeitguthaben (Durchrechnungsstd. + Überstd.) > 30 sein, dann werden alle Std. darüber als Überstunden ausbezahlt, die restlichen Stunden bleiben am Zeitkonto stehen.

    Frage: Müssen diese ausbezahlten Überstunden in die Berechnung der Ausfallsentgelte mitberücksichtigt werden?

    Vielen Dank

    #24943
    Martin
    Teilnehmer

    M.E. ist hier (analog zu Provisionen im Generalkollektivvertrag) ein größerer Durchschnittszeitraum zu nehmen.
    Denn: Wöchentliche Gleitzeit würde auch den Durchschnitt erhöhen.

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