Wir haben sowohl Gleitzeit als auch ein Durchrechnungsmodell im Einsatz:
1. Gleitzeit: Gleitzeitstunden > GLZ-Übertrag und Überstunden werden nur am Ende des Durchrechnungszeitraumes ausbezahlt.
Überstunden sind grundsätzlich auch in ZEIT zu konsumieren.
2. Durchrechnung: lt. BV werden am Ende des Durchrechnungszeitraumes die Durchrechnungsstunden mit Zeitfaktoren aufgewertet. Sollte das bewertete Zeitguthaben (Durchrechnungsstd. + Überstd.) > 30 sein, dann werden alle Std. darüber als Überstunden ausbezahlt, die restlichen Stunden bleiben am Zeitkonto stehen.
Frage: Müssen diese ausbezahlten Überstunden in die Berechnung der Ausfallsentgelte mitberücksichtigt werden?
Vielen Dank