Urlaub und Dienstverhinderungen

Startseite Foren Sonstiges Urlaub und Dienstverhinderungen

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #16099
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    folgende Frage:
    a)
    Arbeitnehmer befindet sich 2 Wochen in Urlaub. Normalarbeitszeit Mo-Do. Während des Urlaubs verstirbt die Großmutter, Begräbnis findet an einem Freitag – noch in seinem Urlaub – statt (lt KV steht im 1 Tag für das Begräbnis zu). Er möchte von mir einen Tag obwohl er a) in Urlaub war und b) an einem Freitag sowieso nicht arbeiten würde.
    Nach einigen Recherchen habe ich ihm diesen Tag nicht gewährt. Würdet ihr das auch so sehen?

    b) der gleiche Fall nur arbeitet der DN von MO-FR. Großmutter verstirbt, Begräbnis an einem Freitag im „sowieso“ Urlaub. Auch in diesem Fall würde ich ihm den Tag nicht als „Dienstverhinderung“ geben da er sowieso auf Urlaub war. Wie denkt ihr über den Fall?

    und noch eine Frage:
    vor kurzem las ich genau zu dem Thema einen Artikel. War ganz glücklich mal was schwarz auf weiß zu haben und dürfte es so gut aufgehoben haben, d. ich nicht mehr weißt wo und auch nicht mehr weiß wo ich den Artikel gelesen hab.
    Hat zufällig von Euch auch jemand diesen Artikel gelesen und kann mir sagen wo ich das geschrieben finde?

    Ich bedanke mich schon vorab für eure Stellungnahmen, HIlfe.

    glg
    Daniela

    #23727
    JB1

    Hallo Daniela,

    die Freizeit ist am Tag der Verhinderung (in deinen Fällen also am Tag des Begräbnisses – Freitag) zu gewähren. Fällt das Ereignis auf einen ohnehin freien Tag (zB Sonntag, Feiertag, arbeitsfreier Tag) besteht kein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Im ersten Fall besteht daher kein Anspruch. Im zweiten würde ich die Dienstverhinderung anerkennen.

    Wichtig wäre zu wissen, ob es sich um einen Angestellten oder Arbeiter handelt und welcher KV Anwendung findet.

    LG Julia

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.