Hallo!
Liege ich richtig mit der Umrechnung der Urlaubstage (Arbeitstage) auf Werktage und der Verlängerung der Pflichtversicherung?
Austritt am 30.04.2010
5 Tagewoche (Montag – Freitag)
Urlaubstage die ausgezahlt werden 24,27
Berechnung der Werktage: (Montag – Samstag)
24 geteilt durch 5 (AT) mal 6 (Werktage) ergibt 28,8 Werktage
Werktage vom 01.05.2010 bis inklusive 02.06.2010
von 01.05.2010 bis 31.05.2010 ergibt 26 Werktage und dann noch von 01.06.2010 bis 02.06.2010 2 Werktage gibt insgesamt 28 Werktage.
Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung durch Urlaubsersatzleistung:
Pro 5 Tagewoche 2 Kalendertage dazu
24 duch 5 ergibt 4,80
4 mal 2 Tage (auf die 7 Kalendertage) ergibt 8 Tage
24 und 8 ist 32 Kalendertage
Für die Pflichtversicherung gelten nach meinem Wissen die Kalendertage nicht SV-Tage. Ich muss also für den Mai vom 01.05.2010 bis zum 31.05.2010 31 Kalendertage rechnen.
Das würde bei mir bis 01.06.2010 gehen. ALSO differiert um 1 Tag im Gegensatz zu den Werktagen
Ich habe den Dienstnehmer jetzt mit 01.06.2010 abgemeldet. Kann das stimmen?
LG
Wolf