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30.11.2015 um 21:48 Uhr #16809
Hallo,
ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn sich jemand damit auseinandersetzt 🙄
Eine Mitarbeiterin ist seit 1.11.2015 in Altersteilzeit (50 % – 5 Tage à 4 Std.)Resturlaub 2014: 9 Tage
Anspruch 2015 bis 31.10.2014 21 Tage (25/12*10)
Verbrauch bis Ende Okt. 2014: 18 Tage
Resturlaub Stand 31.10.2014 16 Tage à 8 Std. – erworben in der Vollarbeitszeit.Die Kollegin hat noch Anspruch auf 16 Tage a 8 Std. (=128 Std.) Kann ich sagen, dass sie nun in Altersteilzeit auch nur 16 Tage hat, jetzt aber nur mehr à 4 Stunden ???? Da würde ihr ja der Urlaub gekürzt. Ich habe den Urlaub umgerechnet und jetzt hat sie einen Resturlaub von 32 Tagen à 4 Std. (= 128 Std.). Dazu kommen dann noch 4 Tage (à 4 Std.) für November/Dezember – ab Altersteilzeit, also dann insgesamt 36 Tage per 31.12.2015.
Kann ich das so machen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist ????? Weil im Prinzip hat der AN nun doppelt so viele Urlaubstage ….
Oder gibt es ein Gesetz, wie man es machen MUSS?Vielen Dank im Voraus !!!!
Claudia1.12.2015 um 8:38 Uhr #24982MaHaTeilnehmerEin Urlaubstag ist ein Arbeitstag egal wie viele Stunden der Arbeitstag hat.
Wir rechnen Urlaube wertneutral um wenn sich die Arbeitstage pro Woche ändern (Tageweise nicht Stundenweise, aber bei uns gibt es auch keinen stundenweisen Urlaubskonsum da könnte es dann evtl. anders sein).1.12.2015 um 13:14 Uhr #24983the brainTeilnehmerHallo Claudia,
sie hat weiterhin 16 Urlaubstage.
Arbeitsrechtler haben dazu allerdings unterschiedliche Meinungen.
Ein Tag Urlaub sind bei mir 8 Stunden. Wenn jemand an einem Tag auch nur 6 oder 4 oder gar nur 1 Stunde arbeitet – es bleibt ein Arbeitstag sprich ein Urlaubstag.
Wertneutral hätte Sie definitiv bis 31.10. mehr Stunden erarbeitet. Ab 1.11. mit Sicherheit nur 4 Stunden pro Tag.
ABER
Stelle Dir einfach den umgekehrten Fall vor. Jemand wechselt von Teilzeit (Elternteilzeit) mit einem Tag pro Woche auf eine Vollbeschäftigung von 5 Tage pro Woche um, und diese Person hat noch 5 Wochen Urlaub. Dann wäre das nach der Umstellung nur mehr eine Woche. So denkt keiner, also ich auch umgekehrt nicht so.lg
hubert k.2.12.2015 um 17:10 Uhr #24984Danke für eure Antworten und Meinungen.
Grundsätzlich bin ich ja auch der Meinung, dass ein Arbeitstag ein Arbeitstag ist. Aber wie gesagt, ist es ja Resturlaub aus der Vollarbeitszeit. Ab 1.11. hat sie dann selbstverständlich nur mehr 4-Std.-Tag Urlaub.
Im umgekehrten Fall könnte man es schon auch so sehen, weil ab dem Zeitpunkt, wo jemand dann voll arbeitet, bekommt er auch den 8-Std.-Urlaubstag. Den Urlaub, den er noch aus der Teilzeit mitnimmt, wird umgerechnet.
zB: Jemand wechselt mit 1.1. von Elternteilzeit in Vollzeit, dann bekommt er für dieses Jahr 5 Wochen neuen (vollen) Urlaub). Der Resturlaub, sagen wir 2 Wochen, wird umgerechnet und ist dann nur mehr 1 Woche, weil sie dann ja eh eine ganze Woche, sprich 40 Stunden, zu Hause bleiben kann, was in der Teilzeitarbeit (wo der Anspruch entstanden ist) 2 Wochen waren ….Ich weiß auch nicht … wir machen das schon immer (lange) so mit dem Umrechnen.
Aber man kann sagen, dass es auch nicht falsch ist, oder?
Liebe Grüße
Claudia3.12.2015 um 8:34 Uhr #24985the brainTeilnehmerHallo Claudia,
wie Du feststellst und ich auch schon viel mit unseren Kunden darüber geredet habe, sind hier verschiedene Meinungen im Umlauf.
Alles ist irgendwie richtig, solange keiner sich beschwert.
Meine Aussage bleibt alelrdings: Ein Arbeitstag ist ein Arbeitstag.
Und um das Problem zu umgehen, schlage ich vor:
Mit Beginn der Arbeitszeitverkürzung oder auch Verlängerung muss der/die Dienstnehmer(in) den bis dahin erarbeiteten Urlaub verbrauchen.
Dann gibt es bezüglich Umrechnung kein Problem. Und für neu entstehenden Urlaub gibt es, hoffe ich zumindest, kein Problemlg
hubert k.15.3.2016 um 17:08 Uhr #24986Danke für eure Antworten !!!
Das beste ist wirklich, den Urlaub bis zu Beginn ATZ zu verbrauchen, dann ist alles klar (auch wenn das nicht immer möglich ist. …)
Viele Grüße -
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