Urlaub nach Krankenstand

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  • #15413

    hallo,

    ist es gestattet unmittelbar nch dem Krankenstand den bereits genehmigten Urlaub zu konsumieren, in diesem Fall wäre das 1 Tag Urlaub nach 8 Tagen Krankenstand.

    Es gbt hierzu verschiedene Meinungen, vielleicht weiss jemand die korrekte.

    Danke Patrizia

    #22111
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Patrizia!

    Ich sehe keinen Grund, warum dies nicht erlaubt sein sollte.
    Der Urlaub muß nur vorher vereinbart sein, dann muß er auch i.d.R. gewährt werden.

    #22110

    Hallo Patrizia, lieber Martin!

    Ich gebe Martin voll recht, und es gibt auch Literatur dazu, die eindeutig in diese Richtung geht.
    Siehe dazu Gerhartl in der ASoK 10/2006, 373.

    LG

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