Urlaub nach Kalenderjahr, Anspruchshöhe im 1. Arbeitsjahr

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  • #14103

    Hallo!

    Bin nach einer Diskussion mit einem Kollegen etwas verwirrt.

    Beispiel:

    – Basis 25 Tage Urlaubsanspruch

    – Eintritt 01.04.2007

    Frage: Gesamturlaubsanspruch für das Jahr 2007?

    Meines Erachtens: 25 T /12 M * 9 M = 18,75 entspricht 19 Tagen

    Kollege meint: Bei Eintritt im ersten Halbjahr eines Kalenderjahrs Anspruch auf volle 25 Tage, nur bei Eintritt im 2. Halbjahr wird aliquotiert. (lt. UrlG.)

    Ich kann das UrlG nicht dementsprechend interpretieren.

    Vielleicht kennt sich jemand da aus und beendet bitte unsere Diskussion.

    Danke

    Christian

    #19186

    Nach stundenlangem suchen hab ich jetzt die Antwort doch selbst gefunden. (Kollege hat Recht)

    Zur Information:

    Bei Urlaub nach Kalenderjahr hat man bei Eintritt im 1. Halbjahr immer den vollen Anspruch, bei Eintritt ab 01.07. wir aliquotiert.

    Sollte es keine entsprechende Regelung im KV oder in einer Betriebsvereinbarung geben, kann die Umstellung auch mittels Einzelvertrag definiert werden. In diesem Fall gebührt im Eintrittsjahr immer der volle Urlaubsanspruch! (Auch bei Eintritt im Dezember)

    Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf den Umstellungszeitpunkt, sondern auch für alle zukünftigen Neueintritte!

    Gefunden in WKO:
    http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Arbeitsrecht/Urlaub/Urlaubsjahr.htm

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