Urlaub einfrieren wärend Präsentsdienst

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  • #14067

    Hallo
    Ich bin mir beim Präsentsdienst und Urlaub nicht ganz sicher ich hoffe Ihr könnt meinen Verdacht bestätigen.
    Ein Mitarbeiter geht im Mai zum Präsentsdienst und hat noch 30 Tage Urlaub offen ( schon aliqotiert) . Da er nach dem Präsentsdienst wieder in der Firma arbeiten will möchte er sich den Urlaub aufheben und Ihn dann nach dem Präsentsdienst verbrauchen.
    Ansich sollte das doch in Ordnung sein oder?
    Ich möchte mir das schriftlichgeben lassen das das sein Wunsch ist geht das ( hat das rechtlich überhaupt bestand? ) Hat jemand so etwas schon einmal gehabt?

    lg 🙄

    #19099

    Hallo Braun!

    So wie dein DN das machen will, ist der Regelfall – alles andere wäre die Ausnahme! Da während des Präsenzdienstes nur die Arbeitspflicht seitens des DN und die Entgeltpflicht seitens des DG ruht, das Dienstverhältnis aber bestehen bleibt, erfolgt die Meldung an die GKK mittels „Ende des Entgeltanpruchs“ (nicht „Ende Beschäftigung“). Achtung: MV-Pflicht bei Abfertigung neu während Präsenzdienst! Nach Beendigung des Präsenzdienstes ist eine Anmeldung vorzunehmen, der noch offene (aliquotierte) Urlaub bleibt bis dahin erhalten.

    lg Sylvia

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