Urlaub – BUAK

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  • #13564

    Ein Dienstnehmer, der bisher nicht in der BUAK war fällt ab 01.07.2006 in die BUAK aufgrund des Wechsels der Tätigkeit (beim selben Arbeitgeber – bisher Transporteuer – jetzt Baggerfahrer und somit BUAK, da KV Baugewerbe).

    Wie ist mit dem Urlaubsanspruch per 30.06.2006 zu verfahren?

    Was ist weiters bei einem derartigen Wechsel zu beachten?

    Mfg

    Helmi78

    #17980

    Hallo,

    ich kann im Moment nur mit einem Literaturtipp helfen: Es gibt ein brandneues Buch „Personalverrechnung im Baugewerbe“ von Grafeneder, das ich aber leider gerade nicht bei mir habe. In diesem findet sich ganz sicher die Lösung zu der Frage.

    Schöne Grüße,
    Clara

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