hallo wilhelm!
die urlaubsablöse ist lohnsteuerlich ein sonstiger bezug. d.h. du solltest mit deinem lohnverrechner sprechen, wie hoch dein nicht ausgenütztes jahressechstel in diesem jahr ist.
weitere möglichkeit ist für dich in zukunft urlaub abzubauen und in gleichem maß überstunden zu sammeln. die überstunden erhöhen das lohnsteuer-jahressechstel, – die urlaubsablöse verbraucht das J/tel.
dies solltest du mit deinem lohnverrechner und geschäftsführer durchsprechen, da die unterschiedlichen lösungen andere auswirkungen haben
1. dein netto
2. die gesamtkosten für den dienstgeber
da die urlaubsablöse eigentlich nicht erlaubt ist, solltest du noch nach konsequenzen bei der sozialversicherung fragen. insbesonders falls du unter der sv-höchstbemessungsgrundlage verdienst.