URL-Anspruch – Anrechnung nebenber. Schulausbildung

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  • #16507

    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und probiere dieses das erste Mal aus – ich bin schon gespannt auf die Rückmeldungen 🙂

    Folgende Anfrage habe ich:

    Ein MA ist bereits 16 Jahre bei uns im Unternehmen.

    Er hat 15 Jahre Vordienstzeit bei anderen Dienstgebern / auf Selbständigenbasis.
    Während dieser 15 Jahre hat der Dienstnehmer nebenberuflich
    den HTL-Abschluss absolviert (Abendschule).
    Nun meine Frage: müssen nebenberufliche Schulen bzw. ein nebenberufliches Studium
    beim Urlaubsanspruch angerechnet werden, oder sind die Zeiten
    nur einmal zu rechnen – in diesem Falle 5 Jahre maximale Anrechnung
    für Vordienstzeit, da er ja hauptberuflich gearbeitet hat?

    Vielen Dank.

    Schöne Grüße

    Sabine

    #24521
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo Sabine,
    ein herzliches Willkommen hier im PV Forum.

    Ich denke auf deine Frage findest du hier deine Antwort.

    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008376

    Ich hoffe, geholfen zu haben.
    LG
    Ingrid

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