Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und probiere dieses das erste Mal aus – ich bin schon gespannt auf die Rückmeldungen 🙂
Folgende Anfrage habe ich:
Ein MA ist bereits 16 Jahre bei uns im Unternehmen.
Er hat 15 Jahre Vordienstzeit bei anderen Dienstgebern / auf Selbständigenbasis.
Während dieser 15 Jahre hat der Dienstnehmer nebenberuflich
den HTL-Abschluss absolviert (Abendschule).
Nun meine Frage: müssen nebenberufliche Schulen bzw. ein nebenberufliches Studium
beim Urlaubsanspruch angerechnet werden, oder sind die Zeiten
nur einmal zu rechnen – in diesem Falle 5 Jahre maximale Anrechnung
für Vordienstzeit, da er ja hauptberuflich gearbeitet hat?
Vielen Dank.
Schöne Grüße
Sabine