Unverfallbarkeitsbeitrag

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  • #15856

    Ich stehe vor folgendem Problem, ich habe während meiner Dienstzeit in der letzten Firma eine Firmenpension erhalten und würde nun nachträglich gerne eine Kapitalabfindung erreichen. Leider ist aber die Höchstgrenze des „Unverfallbarkeitsbeitrages“, wurde mir mitgeteilt, bei 10.500 Euro, und mein eingezahlter Unverfallbarkeitsbeitrag liegt deutlich darüber und aus diesem Grund ist eine Auzahlung nicht möglich, so heißt es.
    Meine Frage ist daher, gibt es einen (Um-)Weg um auf diese Höchstgrenze des Unverfallbarkeitsbeitrages herunter zukommen (z.B. Aufteilung auf 2 Versicherungsanstalten) oder bin ich „verpflichtet“ auf meinen Pensionsantritt zu warten. Ich würde aber diesen Betrag gerne anderswertig investieren.
    Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Jedenfalls vielen Dank.

    #23169

    Hallo Gustav!

    Hmhhh, Pensionsabfindung.

    Abgabenrechtlich ist eine Auszahlung sehr wohl möglich, ich weiß allerdings nicht, was hier arbeitsrechtlich vereinbart wurde.
    Grundsätzlich wäre, wenn die Abfindung ausbezahlt wird, diese gemäß § 67 Abs. 10 zu besteuern (also voll nach Tarif = teuer) und sv-frei.

    LG

    #23170

    Vielen Dank für die Antwort…
    ABER der Punkt ist, dass eine nachträgliche (! bin schon seit einigen Jahren aus der Firma ausgetreten !) Auszahlung nur bis zu einem Unverfallbarkeitsbeitrag von 10.500 Euro möglich ist. Sobald dieser Höchstwert überschritten ist, geht gar nichts mehr, nicht einmal bis zum Höchstwert. Daher meine Frage gibt es nicht doch einen Weg („legalen Trick“) einer nachträglichen (!) Auszahlung (zumindest bis zur Höchstgrenze)?
    Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich erklärt.

    #23171

    Hallo Gustav!

    Das ist Vertragssache – Aufteilungsmöglichkeit gibt es abgabenrechtlich auch keine!

    LG

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