Untersuchungshaft

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  • #16739
    Jogger37
    Teilnehmer

      Liebes Forum!
      Frage an die Spezialisten!
      Ein Mitarbeiter(Angestellter) von uns befindet sich bis auf weiteres in Untersuchungshaft. Wie verhält es sich mit der Sozialversicherung wenn die U-Haft innerhalb von 30 Tagen endet. In diesem Fall würde er ja nicht abgemeldet werden(wie z.B. bei einem Karenzurlaub unter 30 Tagen). Bei Karenzurlaub muss er jedoch die Dienstnehmer bzw. Dienstgeberabgaben bezahlen.
      Ist dies bei U-Haft genauso?
      Bitte um Hilfe.
      lg
      Peter

      #24864
      Martin
      Teilnehmer

        Habe Dienstnehmer abgemeldet und nach Haft (4 Monate, keine laufenden Kosten) unter Anrechnung der Vordienstzeiten wieder angemeldet. Grund: Sonstiger Abmeldegrund.

        #24865
        Jogger37
        Teilnehmer

          Vielen Dank für Deinen Lösungsvorschlag.
          lg
          Peter

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