unterjähriger austritt bei geringf. beschäftigten. L16?

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  • #13967

    hallo.

    also, wir haben einen geringfügigen angestellten nun mittels ELDA abgemeldet: einverständliche Lösung.

    nun meine frage:
    da er ja unterjährig austritt, muss ich jetzt den L16 für ihn ausfüllen oder? oder müsste ich dass am jahresende machen?
    er war von april bis juli 2008 beschäftigt.

    Urlaubsgeld wurde im juni aliquot ausbezahlt und jetzt bekommt er noch einen monat Weihnachtsgeld aliquot.
    sollte ich mit dem L16 noch warten, bis im August das restliche Weihnachtsg. bezahlt wurde?
    oder es einfach hineinrechnen und jetzt schon übermitteln?

    müsste ich außer den L16 noch etwas beachten/machen? (ist meine erste Abmeldung, noch dazu gleich unterjährig. *g*)

    ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
    danke! 😉

    lg dani

    #18858

    Hallo Dani!

    Für die Austritte im Monat Juli 2008 muß ein L16 unterjährig übermittelt werden. Dies hat bis zum 31.08.2008 zu erfolgen. Ich warte bei meinen Fällen immer bis auf den letzten Termin, so sind etwaige spätere Änderungen (ganzer August für die Abmeldungen Juli) noch genug Zeit und es muß nicht gleich ein L16 korrigiert werden…

    Liebe Grüße,
    Andrea

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