Unterhalstpfändung und "normale" Pfändung

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  • #14104

    Hallo miteinander.

    Könnte mir bitte jemand meine Frage beantworten:
    1. Stelle lfd. Unterhalt (200,–) ; 2. Stelle Bank. Pfändbarer Betrag ca. 400,– Wie soll ich den pfändbaren Betrag für die Bank berechnen. Soll ich die Tabelle 1a m verwenden, und dann vom pfändbaren Betrag die 200,– für den Unterhalt abziehen?

    Danke im Voraus für eure Beiträge.

    Lydia

    #19187

    Hallo Lydia!

    Ist hier ein bisschen gefährlich, über das Forum zu sagen, ob das richtig oder auch nicht ist. Dazu bräuchte man mehr Daten.

    Aber ein Tipp: Im „großen“ Ortner (Stand 1.1.2007) auf 1159/1160 ist ein tolles Beispiel, wie man in solch einem Fall vorgeht.

    Hoffe, damit ein bisschen geholfen zu haben.

    Liebe Grüße

    #19188

    Hallo Roland,

    ich habe leider den aktuellen Ortner nicht, aber trotzdem danke. Ich werde mal schaun, dass ich mir den besorge.

    lg
    Lydia

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