Unterbrechnung beg. Auslandstätigkeit

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  • #13461

    Hallo alle zusammen!
    Ich habe eine Frage. Ein Mitarbeiter von mir ist bereits seit einigen Monaten im Ausland auf Montage uns somit steuerfrei. Jetzt muss er für eine Woche zur Truppenübung, will vorher eine Woche Urlaub und danach auch. Unterbricht jetzt die Truppenübung die Steuerfreiheit wenn er sich Urlaub auch noch nimmt?

    #17675

    Hat die Auslandstätigkeit bereits einen Monat überschritten, sind Urlaube und Krankenstände laut Lohnsteuerrichtlinien für die Steuerbegünstigung nicht schädlich, wenn die Auslandsarbeit unmittelbar danach wieder angetreten wird.

    Truppenübungen sind mit Krankenständen und Urlauben wohl nicht vergleichbar und werden daher die begünstigte Auslandstätigkeit unterbrechen.

    Offizielle Stellungnahme der Finanz zu diesem Thema kenne ich nicht, würde die oben angeführte Beurteilung aber aus den Lohnsteuerrichtlinien ableiten.

    Schöne Grüße,
    Caroline

    #17676

    Hab ich mir auch so gedacht. Danke für die rasche Antwort!

    lg
    Lydia

    Caroline wrote:
    Hat die Auslandstätigkeit bereits einen Monat überschritten, sind Urlaube und Krankenstände laut Lohnsteuerrichtlinien für die Steuerbegünstigung nicht schädlich, wenn die Auslandsarbeit unmittelbar danach wieder angetreten wird.

    Truppenübungen sind mit Krankenständen und Urlauben wohl nicht vergleichbar und werden daher die begünstigte Auslandstätigkeit unterbrechen.

    Offizielle Stellungnahme der Finanz zu diesem Thema kenne ich nicht, würde die oben angeführte Beurteilung aber aus den Lohnsteuerrichtlinien ableiten.

    Schöne Grüße,
    Caroline

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