Liebe Forumteilnehmer!
lt. Informationsbroschüre vom Bundesministerim für Justiz:
Wurde das Zahlungsverbot bis spätestens 31.08.2005 zugestellt, so muss es innerhalb von drei Jahren danach das Existenzminimum übersteigen um wirksam zu sein. (somit gilt da noch die alte Regelung)
Gilt die Verordnung auch für die Pfändungen die vom Finanzamt zugestellt sind , also nicht eine Exekution vom Bezirksgericht.
Das Finanzamt sendet da ja immer einen Bscheid über Pfändung und Überweisung einer Geldforderung.
Ich wäre dankbar für eine Rückantwort.
liebe Grüße