Hallo liebes Forum-Team,
habe folgenden Sachverhalt vorliegen:
Bei einem Dienstverhältnis wurde eine unechte Nettolohnvereinbarung getroffen, der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf Euro 1.800,00. Durch die Steuerreform würde sich jetzt aber der Auszahlungsbetrag erhöhen.
Ortner schreibt, dass später eintretende Veränderungen bei den Abgaben zu Gunsten bzw. zu Ungunsten des Dienstnehmers zu berücksichtigen sind (S. 217 unten).
Darf ich jetzt den Bruttolohn so verändern, dass die 1.800,00 gleich bleiben oder darf ich das nicht???
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Liebe Grüße,
Kathrin