Hallo!
Hab eine Frage zum Unbezahlten Urlaub
Hab ein Beispiel, wo ich nicht zur Lösung komme:
Angestellter
Monatsgehalt 2.500,-
Unbezahlter Urlaub von 17.9 – 23.9.
Geleistete Überstunden im September: 15 Üst. mit 50% Zuschlag (Teiler 150)
Davon wurden 5 ÜSt. in der Woche vor dem unbezahlten urlaub geleistet.
Meine Lösung:
Entgelt während Urlaub: (2500/30*7)= 583,33
Arbeitsentgelt Rest des Monats=(2500-583,33)=
€1916,67
€ 250,05(ÜGL für 15 ÜSt. )
€ 125,10 (ÜZ 50% für 15 ÜSt. )
€ 2.291,82 Entgelt
Beitragsgrundlage Sozialversicherung
Allgemein: € 2.291,82 x 18,07% = 414,13
Beitragsgrundlage während Unbezahlten Urlaub
€ 583,33 Entgelt für die Zeit vor Urlaub
€ 83,35 (ÜGL für 5 ÜSt. in der Woche davor)
€ 41,70 (ÜZ 50% für 5 ÜSt. in der Woche davor)
€ 708,38 x 37,85% =268,12 (SV während des unbezahlten Urlaubs)
INSGESAMT vom DN zum Tragen: 414,13 + 268,12 = € 682,25
Stimmt das so? Ich hätte das nach Gefühl so gemacht, hab aber jetzt Bedenken –> ist es nicht so, dass ich für diese 5 Überstunden, die ich in der Woche davor geleistet habe, (zumindest) die SV-Dienstnehmer-Anteile doppelt verrechne? Wisst Ihr was ich meine? Weil diese 5 Überstunden hab ich ja bei der Allgemeinen BGL auch schon drinnen?
Ich hab für dieses Beispiel 3 verschiedene Lösungen zur Auswahl, diese Lösung kommt bei dieser Variante für mich am ehesten in Frage bzw. ich kann im großen Ortner etc. kein derartiges Musterbeispiel finden!!!
Aja, hier nochmals alle anderen Lösungsmöglichkeiten
a) 682,25
b) 634,90
c) 542,10
LG