Liebe Fourumsteilnehmer,
wir haben einen Mitarbeiter, der aus persönlichen Gründen ca 6 Wochen frei haben möchte. Er würde für diese Zeit gerne unbezahlten Urlaub nehmen – eine Freistellung kommt für ihn nicht in Frage. Da man unbezahlten Urlaub nur für max. 1 Monat gewähren kann, ohne den Mitarbeiter abmelden zu müssen, steht jetzt die Frage im Raum, ob die Konstellation zB. 3 Wochen unbezahlter Urlaub, 1 Woche bezahlter Urlaub oder Zeitausgleich, weitere 2 od. 3 Wochen unbezahlter Urlaub möglich/erlaubt ist. Die persönlichen Gründe des Mitarbeiters sind sehr schwerwiegend, daher möchten wir seinem Wunsch gerne nachkommen, ich bin aber unsicher, ob dies dann nicht eine Verschleierung ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sabine S.