Unbezahlter Urlaub

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  • #15580

    Liebe Fourumsteilnehmer,

    wir haben einen Mitarbeiter, der aus persönlichen Gründen ca 6 Wochen frei haben möchte. Er würde für diese Zeit gerne unbezahlten Urlaub nehmen – eine Freistellung kommt für ihn nicht in Frage. Da man unbezahlten Urlaub nur für max. 1 Monat gewähren kann, ohne den Mitarbeiter abmelden zu müssen, steht jetzt die Frage im Raum, ob die Konstellation zB. 3 Wochen unbezahlter Urlaub, 1 Woche bezahlter Urlaub oder Zeitausgleich, weitere 2 od. 3 Wochen unbezahlter Urlaub möglich/erlaubt ist. Die persönlichen Gründe des Mitarbeiters sind sehr schwerwiegend, daher möchten wir seinem Wunsch gerne nachkommen, ich bin aber unsicher, ob dies dann nicht eine Verschleierung ist.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Sabine S.

    #22543

    Hallo Sabine!

    Habe darüber (leider auch) in den E-MVB keine Antwort gefunden.
    Aber wenn es sich um eine übereinstimmende Willenserklärung handelt (zuerst 3 Wochen unbez. Urlaub, dann 1 Woche bezahlter Urlaub oder ZA und danach wieder 2 Wochen unbez. Urlaub) sehe ich keinen Missbrauch der vertraglichen Möglichkeiten.
    Außerdem sollte die GKK ja froh sein, dass weiterhin die Beiträge einbezahlt werden! 😉 = persönliche Meinung!

    LG

    #22542

    Hallo Sabine,
    ist denn eurem Mitarbeiter bewusst, was ihn 1 Monat unbezahlter Urlaub kostet (er muss ja auch DG-Anteile zahlen)? Wenn ihr dem Mitarbeiter helfen wollt, wäre doch zu überlegen, ob man nicht eine VB treffen könnte, dass MA zB 2 Monate lang nur 50 % des Gehaltes bekommt (sofern es sich DN leisten kann), in diesem Zeitraum während 4 Wochen voll arbeitet und dann 4 Wochen Zeitausgleich nimmt, die er sich damit erarbeitet hat. Anschließend noch Urlaubskonsum dazu genehmigen. Was spricht dagegen, wenn DN und DG einverstanden sind?
    lg
    weiti

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