Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?

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  • #17659

    Unberechtigter vorzeitiger Austritt Mitte August. UZ wurde bereits voll abgerechnet.

    Habe mir den KV für Handelsangestellte durchgelesen. Nach meinem Verständnis wäre die WR aliquot auch bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt abzurechnen. Allerdings gäbe es eine Rückrechnungsmöglichkeit für den zuviel ausbezahlten Urlaubszuschuss.

    Eine Arbeitsrecht-Mitarbeiterin der Wirtschaftskammer teilte dem Dienstgeber allerdings telefonisch mit, dass keinesfalls aliquote SZ (also insbes. WR) bei dieser Lösungsart abzurechnen seien ❓

    Was ist nun richtig?

    #17660

    Hallo Belinda!

    Du hast den KV völlig richtig interpretiert – aliquote WR ist auszubezahlen, zuviel bezahlte UB kann jedoch rückverrechnet werden.

    Da die Sonderzahlungen immer lt. KV zustehen, bestimmt dieser auch die Rückverrechnungsmöglichkeit bzw. bei welchen Austrittsarten sie überhaupt nicht zustehen.
    Daher kann man das nicht generell aussagen, wie es die Dame der WK getan hat!

    LG

    #17661

    Vielen Dank!

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