Unberechtigter vorzeitiger Austritt Mitte August. UZ wurde bereits voll abgerechnet.
Habe mir den KV für Handelsangestellte durchgelesen. Nach meinem Verständnis wäre die WR aliquot auch bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt abzurechnen. Allerdings gäbe es eine Rückrechnungsmöglichkeit für den zuviel ausbezahlten Urlaubszuschuss.
Eine Arbeitsrecht-Mitarbeiterin der Wirtschaftskammer teilte dem Dienstgeber allerdings telefonisch mit, dass keinesfalls aliquote SZ (also insbes. WR) bei dieser Lösungsart abzurechnen seien ❓
Was ist nun richtig?