Umzugskostenvergütungen § 26Z6 EStG

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  • #14666
    Jenny
    Teilnehmer

      Liebe KollegInnen!

      Dienstnehmer übersiedelt am 1.7. von USA nach Österreich. – Konzernversetzung.
      Wie hoch ist das 1/15-tel des Bruttojahresarbeitslohn? – Lohnsteuerrichtlinie 751
      Die Umzugsvergütung beträgt 3 Monatsgehälter.

      Ich kenne den USA Gehalt 1-6 2008
      Habe den vereinbarten Fixgehalt Österreich 7 -12 2008
      Noch unklar wie viel er in Österreich im Restjahr Provisionen erhält.

      Kann ich:

      1. jetzt den Gehalt USA und fiktiven Fixgehalt Ö heranziehen?
      (hier würde ich den Dollarwechsekurs am 1. Arbeitstag Österreich nehmen)

      2. im Dezember eine Aufrollung mit den tasächlichen Werten (+ Provisionen) machen?

      3. falls ich den Gehalt USA nicht bestätigt bekomme, nur das Ö Gehalt auf 12 Monate hochrechnen?

      Danke
      Jenny

      #20476
      Martin
      Teilnehmer

        Liebe Jenny!

        Ich hatte auch diesen Fall. Nach einigen Telefonaten enschloß ich mich, eine schriftl. Anfrage an das Betriebsstättenfinanzamt zu stellen:

        Auszüge:
        Der Begriff Bruttojahresarbeitslohn ist in der Bestimmung des § 26Z6 nicht weiter definiert.
        …
        Die österreichischen Bezüge der innerhalb des Konzern von XXX nach Österreich versetzt wird, sind auf einen Jahresbezug hochzurechnen.
        …
        Änderungen i.d. Enthohnung, die nach dem Umzug im gleichen Kalenderjahr eintreten, begründen keinen Anspruch auf Änderungen des steuerfreien Teils der Umzugskostenvergütung.
        …
        Diese Auskunft gem. § 90 stellt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid im Sinne der BAO dar.


        D.h. 1/15tel des im Umzugsmonat vereinbarten Jahresentgelts.
        Wie variable Bezugsbestandteile, wie z.B. ein Quartals- oder Jahresbonus hier einzurechnen sind, dazu ist nicht Stellung genommen worden. $
        Das bedeutet: Das nächste Mal die Anfrage noch genauer stellen 🙂

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