Umzugskostenvergütungen § 26Z6 EStG

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  • #14666
    Jenny
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Dienstnehmer übersiedelt am 1.7. von USA nach Österreich. – Konzernversetzung.
    Wie hoch ist das 1/15-tel des Bruttojahresarbeitslohn? – Lohnsteuerrichtlinie 751
    Die Umzugsvergütung beträgt 3 Monatsgehälter.

    Ich kenne den USA Gehalt 1-6 2008
    Habe den vereinbarten Fixgehalt Österreich 7 -12 2008
    Noch unklar wie viel er in Österreich im Restjahr Provisionen erhält.

    Kann ich:

    1. jetzt den Gehalt USA und fiktiven Fixgehalt Ö heranziehen?
    (hier würde ich den Dollarwechsekurs am 1. Arbeitstag Österreich nehmen)

    2. im Dezember eine Aufrollung mit den tasächlichen Werten (+ Provisionen) machen?

    3. falls ich den Gehalt USA nicht bestätigt bekomme, nur das Ö Gehalt auf 12 Monate hochrechnen?

    Danke
    Jenny

    #20476
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Jenny!

    Ich hatte auch diesen Fall. Nach einigen Telefonaten enschloß ich mich, eine schriftl. Anfrage an das Betriebsstättenfinanzamt zu stellen:

    Auszüge:
    Der Begriff Bruttojahresarbeitslohn ist in der Bestimmung des § 26Z6 nicht weiter definiert.

    Die österreichischen Bezüge der innerhalb des Konzern von XXX nach Österreich versetzt wird, sind auf einen Jahresbezug hochzurechnen.

    Änderungen i.d. Enthohnung, die nach dem Umzug im gleichen Kalenderjahr eintreten, begründen keinen Anspruch auf Änderungen des steuerfreien Teils der Umzugskostenvergütung.

    Diese Auskunft gem. § 90 stellt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid im Sinne der BAO dar.


    D.h. 1/15tel des im Umzugsmonat vereinbarten Jahresentgelts.
    Wie variable Bezugsbestandteile, wie z.B. ein Quartals- oder Jahresbonus hier einzurechnen sind, dazu ist nicht Stellung genommen worden. $
    Das bedeutet: Das nächste Mal die Anfrage noch genauer stellen 🙂

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