Umstufung

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  • #14121

    Ich hab zur Umstufung eine Frage.
    Ein Dienstnehmer wurde Ende August 2001 eingestellt und in eine zu niedrige Gruppe eingestuft.
    Mit 1. Februar 2005 wurde der DN in eine andere Gruppe umgestuft.
    Ich bin nun der Meinung, dass die nächste Umstufung „nach dem 2. Jahr“ mit 1. Februar 2007 erfolgen müsste.
    Es gibt nun aber auch die Meinung, dass der DN erst mit August 2007 „nach dem 2. Jahr“ eingestuft wird.
    Was kann man überhaupt tun, wenn man eigentlich falsch eingestuft ist?
    Könnt ihr mir bitte helfen, was die Praxis sagt?

    Danke und liebe Grüße
    Sigrid

    #19214

    Hallo Sigrid!

    Ich habe noch eine 3. Möglichkeit einzuwerfen:

    Wenn der DN von Anfang an in der falschen Verwendungsgruppe war, hätte er dann nicht ab August 2007 schon > 6 Beschäftigungsjahre in seiner jetzt richtigen Verwendungsgruppe?

    Vielleicht bin ich da aber am Holzweg – was würdet Ihr machen, liebe KollegInnen?

    Schöne Grüße

    #19215

    Im Prinzip müßte man durch eine falsche Einstufung alles nachzahlen. Die jeweiligen Erhöhrungen miteingerechnet.
    Auch bin ich der Meinung der Sprung findet im August statt.
    LG
    Chris

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