Hallo Brigitte,
wenn kein KV, kann mal vom KV nichts vorgeschrieben sein, und somit sind Jubelgelder mal ausgeschlossen
Urlaub sicher mal nicht, da freie DN in der Regel sowas nicht haben können
MVK, durch die Regel: Neues DV innerhalb eines Jahres kein 1. beitragsfreies Monat, wenn das DV mehr als ein Monat dauert, sollte dies klar sein
bei Krank, traue ich mir keine Aussage. Die zumindest manchmal freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter/innen der GKK können hier (sicher) helfen. Aus GKK Sicht glaube ich, sollten die Vordienstzeiten angerechnet werden.
lg
hubert k.