UMSATZSTEUER FREIE DIENSTNEHMER

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von Roland.
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  • #15416

    Hallo,

    ersuche wieder einmal um eure Hilfe. Und zwar geht es um Freie Dienstnehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind.

    Ich habe einen freien Dienstnehmer, der rechnet in die Bemesssung der Umsatzsteuer den MV-Beitrag hinein. Er sagt, er hat für 2008 die Umsatzsteuer nachzahlen müssen und das Finanzamt hätte ihn von der Bemessung des E18, Zeile 341, das Entgelt ist ja inklusive MV-Beitrag vorgeschrieben.

    Meine Frage: Wer hat Erfahrung mit Freien Dienstnehmern die umsatzsteuerpflichtig sind? Wir handhabt ihr das? Ich ersuche um eure Hilfe.

    Ich bedanke mich bereits im voraus.

    LG

    Eveline

    #22115

    Hallo Eveline!

    Das kann überhaupt nicht sein.
    Die Einzahlung in die BV-Kasse kann mE keine USt-Pflicht auslösen, weil es sich dabei um keine Lieferung oder Sonstige Leistung handelt.
    Das FA hätte bei der Berechnung die KZ 271 von der KZ 341 abziehen müssen.

    Keinesfalls würde ich die Rechnung des freien DN so anerkennen.

    LG

    #22116

    Hallo Roland,

    danke für die rasche Antwort.

    Ich habe mir eh auch gedacht, dass das nicht sein kann. Das Problem ist nur, dass die Zeile 371 auf den E18 ja erst mit der neuen Version 07, als ab 1.7.2009 über ELDA verarbeitet werden und somit auf den E18 für 2008 die MV-Beiträge nicht gesondert ersichtlich waren.

    LG

    Eveline

    #22114

    Hallo Evelyne!

    O.K. (sehr interessant), das ist aber dann trotzdem das Problem des freien DN, der könnte sich ja beim FA wehren.

    LG

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