Hallo,
ersuche wieder einmal um eure Hilfe. Und zwar geht es um Freie Dienstnehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind.
Ich habe einen freien Dienstnehmer, der rechnet in die Bemesssung der Umsatzsteuer den MV-Beitrag hinein. Er sagt, er hat für 2008 die Umsatzsteuer nachzahlen müssen und das Finanzamt hätte ihn von der Bemessung des E18, Zeile 341, das Entgelt ist ja inklusive MV-Beitrag vorgeschrieben.
Meine Frage: Wer hat Erfahrung mit Freien Dienstnehmern die umsatzsteuerpflichtig sind? Wir handhabt ihr das? Ich ersuche um eure Hilfe.
Ich bedanke mich bereits im voraus.
LG
Eveline