Hallo SHO!
Wenn die monatlichen „Akonto Umsatzbeteiligung“ unter der Klausel der späteren Endabrechnung gezahlt wurden, sehe ich kein Problem später eine Negativzahlung zu haben. Natürlich muß der Grundgehalt noch über dem KV bleiben. Achte auf etwaige Spezialitäten im KV/Dienstvertrag/Provisionsvereinbarung. Vielleicht auch Berechnung von UZ/WR.
Weiers:
Wie wird die jährliche Endabrechnung der Umsatzbeteiligung LSt und SV-mäßig abgerechnet?
Lohnsteuer – sonstiger Bezug -wie verhält sich der Minusbetrag bei der LSt- Berechnung?
SV – auf die Monate aufgerollt?
im Auszahlungsmonat laufend?
im Auszahlungsmonat als SV-Sonderzahlung?
Die Behandlung der SV erfolgt je nach Vereinbarung, (weitere Kriterien neben der Erzielung von Umsätzen für die Auszahlung ein Indiz für SV-SZ im Auszahlungsmonat. Wenn der Anspruch monatlich entstanden ist, aber nur die Auszahlung zeitlich verschoben ist SV-lfd im Anspruchsmonat)
Wenn Du nun z.B. Lohnsteuer sonstiger Bezug und SV aufrollen hast, können sich eklatante Probleme, speziell bei Auszahlung über den Jahreswechsel ergeben. Dies wird von der gängigen PV-Software nicht zufriedenstellend gelöst. Hier müsstest Du mit ca. vier selbst programmierten Hilfslohnarten arbeiten.
Weiters könnte sich ein SV-Problem ergeben wenn Du im Auszahlungsmonat nur SV-Minus bei SV-SZ hast.
Deshalb: Am besten in einem Monat mit UZ und WR eine Negativauszahlung Deiner Sonderzahlung vornehmen.
Prüfe Dein Jahreslohnkonto auf SV, LSt und Jahressechstel!