UEL inkl. SB

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  • #15857

    Noch eine Frage….Mir ist gestern beim Lesen etwas aufgefallen…

    Lt. meinem Skriptum wird in die UEL auch der SB miteinbezogen.
    Bei der Gehaltsabrechnung wird der SB ja normalerweise wieder abgezogen, weil er nur für als Berechnungsbasis SV und Lst. dient.
    Bei der UEL wird er nicht mehr abgezogen – eh klar. Ist das so zu erklären dass der MA während der Zeit der UEL ja keinen SB mehr nutzen kann?
    Vielen Dank!
    Gaby

    #23172

    Hallo Gaby!

    Die Grundlage ist eine etwas andere.
    Während bei einem laufenden DV der SB deswegen angesetzt wird, weil er abgabenrechtlich erfasst werden muss ist es bei der UEL so, dass der SB (der ja auch arbeitsrechtlich als Entgelt gilt) als „Geldbezug“ einberechnet werden muss (sofern der Sachbezug in diesem Zeitraum nicht mehr „genützt“ werden kann, was der Regelfall ist).

    LG

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