Überzahlung Lehrlingsentschädigung

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  • #15307

    Liebe Forumsmitglieder,

    einer unserer Klienten möchte seinem Lehrling monatlich mehr bezahlen als die Lehrlingsentschädigung des entsprechenden Lehrjahres ausmacht.
    Jetzt bin ich mir unsicher, wie diese laufende Überzahlung bzgl. der Pflichtigkeiten zu behandeln ist. Kann ich sie wie die Lehrlingsentschädigung in der Beitragsgruppe D7b abrechnen, oder wird sich da die GKK querlegen?
    Ist dieser zusätzliche Betrag extra auszuweisen und vielleicht in D1 abzurechnen?

    Hatte jemand von euch schon so einen Fall, oder kann mir sagen, wo ich darüber etwas finden kann?

    LG
    urks

    #21869
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo Urks,
    die Überzahlung wird wie die LE (Lehrlingsentschädigung) abgerechnet. Also keine andere Beitragsgruppe. Ich hatte auch schon freiwillige Mehrleistungen an Lehrlinge (z.B. wenn sie vom Auszubildenden wegen guter Leistungen schon frühzeitig auf die LE des nächsten Lehrjahres angehoben wurden).
    Ich habe hier noch nie extra Beträge ausgewiesen und es gab kein Problem. Kann auch m. E. garnicht sein. Bei einem Angestellten würde man ja genauso verfahren.
    LG
    Ingrid

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