Liebe Forumsmitglieder,
einer unserer Klienten möchte seinem Lehrling monatlich mehr bezahlen als die Lehrlingsentschädigung des entsprechenden Lehrjahres ausmacht.
Jetzt bin ich mir unsicher, wie diese laufende Überzahlung bzgl. der Pflichtigkeiten zu behandeln ist. Kann ich sie wie die Lehrlingsentschädigung in der Beitragsgruppe D7b abrechnen, oder wird sich da die GKK querlegen?
Ist dieser zusätzliche Betrag extra auszuweisen und vielleicht in D1 abzurechnen?
Hatte jemand von euch schon so einen Fall, oder kann mir sagen, wo ich darüber etwas finden kann?
LG
urks