Überwiegend-Prüfung bei Nachtarbeit

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  • #16451

    Hallo,

    wenn ein Dienstnehmer im Monat 203 Stunden gearbeitet hat und davon 88 Stunden in der Nacht (von 19-7 Uhr, Blockzeit) hat er Anspruch auf den erhöhten Freibetrag, da die Überwiegend-Prüfung von 173 Stunden (bei 40 Std. Wochenarbeitszeit) gerechnet wird und nicht von den 203 Stunden. Liege ich hier richtig?

    LG
    Brigitte

    #24417

    Hallo Brigitte!

    Kann man mit den vorhandenen Daten nicht sagen.
    Es muss nämlich die NAZ(!) überwiegend in der Nacht liegen (Blockzeit wäre hier nicht erforderlich).

    LG

    #24418

    Hallo Roland,

    danke für die Info.

    LG
    Brigitte

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